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BMG Faktenbooster Auffrischimpfung: teils irreführend, Weglassen elementarer Information

6. September 2022


Der neue Faktenbooster zur zweiten Auffrischimpfung lässt an Aufklärung stark zu wünschen übrig. Im Faktenbooster fehlen elementare Informationen wie:

  • Keine Aufklärung, dass sowohl die alten SARS CoV Impfstoffe als auch die neuen bivalenten BA.1 Impfstoffe nicht an die Varianten BA.4/5 angepasst sind

  • Keine Aufklärung, dass aktuell nur noch die BA.4/BA.5 Variante vorkommt

  • Keine Hinweise, dass klinische Daten zum Schutz vor Ansteckung oder Erkrankung für die neuen BA.1 Impfstoffe nicht vorliegen

  • Keine Hinweise, dass neue BA.4/5 Impfstoffe in den USA bedingt zugelassen sind, derzeit jedoch nicht in Europa (und dennoch wohl auch bei uns bald kommen)

  • Keine Hinweise, dass für die BA4/5 Impfstoffe nur präklinische Zulassungsstudien mit wenigen (8) Mäusen, aber keinerlei klinische Studien mit Menschen vorgelegt wurden.

  • Keine Hinweise auf nur bedingte Zulassung

  • Keine Hinweise auf neuartige mRNA Wirkweise der "Impfung" mit gentherapeutischem Charakter

  • Keine Hinweise auf bisherige oder mögliche Nebenwirkungen ...

Die Liste an Auslassungen ist lang. Dafür findet man auf dem neuen Faktenbooster - dem Flaggschiff der Impfkampagne - zahlreiche fragwürdige Fakten wie zum propagierten Fremdschutz oder Maske, die kaum den Stand der Wissenschaft wiedergeben.


Faktenbooster als zentrales Aufklärungsmittel der Impfkampagne


Der Herbst rückt näher. Die "neuen" Impfstoffe sind bedingt zugelassen und verfügbar. Die aktuelle Impfkampagne mit dem Faktenbooster zur zweiten Auffrischimpfung soll helfen die neuen an Omikron angepassten Impfstoffe den Bürgern näher zu bringen. Ziel ist es möglichst viele Bürger von Sinn und Zweck einer zweiten Auffrischimpfung so zu überzeugen, dass sie sich zur 4. Impfung entschließen.


Zweite Auffrischimpfung: Das klingt eher harmlos. Es handelt sich aber bereits um die vierte neuartige mRNA "Impfung", die eigentlich die vierte Gentherapie mit nur bedingter Zulassung ist.


Ein wichtiger Bestandteil der Impfkampagne stellt dabei der Faktenbooster dar. Dieser soll mit harten, nicht widerlegbaren Fakten für Aufklärung und Informationssicherheit sorgen. Der Faktenbooster ist bereits im Umlauf und wird quasi flächendeckend in Medien, Printmedien bis hin zur kleinen Regionalzeitung verbreitet.


Auf dem Faktenbooster sind die Logos von gleich fünf Einrichtungen platziert:

  1. Zusammen gegen Corona

  2. Bundesministerium für Gesundheit

  3. Robert Koch Institut

  4. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

  5. Corona-Schutzimpfung

Die Bürger sollten schon aufgrund der verantwortlichen Institutionen meinen, dass die offiziellen harten Fakten, die ihnen im Faktenbooster präsentiert werden, auch uneingeschränkt zutreffen. Sie sollten zudem den gesicherten Stand von Wissenschaft und Forschung wiedergeben.


Tt hat sich den Faktenbooster näher angesehen und dabei mindestens 7 Problembereiche gefunden. Diese werden zum Teil auch gerade durch Auslassungen verursacht. Durch das Weglassen elementarer Information kann jedoch ein falsches Bild entstehen. Bürger können durch ein verzerrtes Gesamtbild für sich eine falsche Impfentscheidung treffen. Und davor sollte der Faktenbooster eigentlich gerade schützen.


Überblick: 7 Irreführende Problemstellen des Faktenboosters


Die 7 irreführenden Problemstellen im Einzelnen:



Impfkampagne kommt zeitgleich mit den angepassten Impfstoffen


Der Faktenbooster bezieht sich zwar allgemein auf die zweite Auffrischimpfung. Er schließt somit theoretisch die ursprünglichen in 2020 bedingt zugelassenen Impfstoffe mit ein. Für diese Impfstoffe gibt es zumindest randomisierte Zulassungsstudien mit Kontrollgruppe. Hier liegen die Daten zum relativen Schutzrisiko (Relative Risk Reduction RRR) zu Ansteckung und Erkrankung zumindest in der vorläufigen Fassung vor.


Endgültige Zulassungsberichte stehen noch aus

Für Pfizer/Biotech und Moderna stehen die endgültigen Sicherheitsberichte noch aus. Pfizer/Biontech muss die Endberichte Dezember 2023 bzw. Juli 2024 erst vorlegen. Bis dahin gilt mindestens nur die bedingte Zulassung.


Neue bivalente Impfstoffe mit Anpassung an BA.1 durch EMA jetzt zugelassen


Aktuell hat die europäische Arzneimittelagentur EMA auch die neuen an Omikron BA.1 angepassten Impfstoffe bedingt zugelassen. Diese sind ab sofort auf dem Markt verfügbar. Die Aufklärungskampagne und der Faktenbooster beziehen sich somit auch gerade auf die neuen bivalenten Impfstoffe.


Elementare Auslassung: "Neue" Impfstoffe wurden nicht für die ausschließlich vorherrschende Omikron Variante BA.4 und 5 entwickelt


Und hier kommt gleich der Hauptmakel: Die "neuen" Omikron Impfstoffe sind an die Virus Variante BA.1 angepasst und nicht an die jetzt vorherrschende BA.4/5. Die Virus Variante BA.1 ist jedoch seit Mai in Deutschland nicht mehr zu finden. Die Varianten BA.2, BA.4 und BA.5 haben BA.1 vollständig laut RKI Angaben verdrängt.


Die große Frage ist: Warum verschweigt das BGM bzw. der Faktenbooster, dass die Virus Variante BA.1 (grüner Bereich) seit Mai in Deutschland komplett von BA.4 (gelb) und BA .5 (blau) verdrängt wurde. Die angepassten Impfstoffe für nur BA.1 verlieren so komplett ihren Anpassungszweck.


Es macht so keinen nachvollziehbaren Sinn nicht an die vorherrschende Virusvariante angepasste Impfstoffe den Bürgern zu verabreichen.


Völlig unverständlich ist es, warum auf dem aktuellen Faktenblatt der neuen Impfkampagne diese elementare Information fehlt.


Elementare Auslassung: Für die neuen bedingt zugelassenen BA.1 Impfstoffe gibt es keine klinischen Studien zum Schutz vor Ansteckung oder Erkrankung


Für die neuen BA.1 Impfstoffe von Pfizer/Biontech und Moderna wurden keine randomisierten Zulassungsstudien vorgelegt, die Auskunft über Schutz vor Ansteckung oder Erkrankung Auskunft geben können. Auch Aussagen über einzelne Erkrankungssymptome oder mögliche beobachtete Nebenwirkungen sind so nicht möglich.


Für die ursprünglichen Impfstoffe liegen zumindest diese aufwendigen Studien zur Wirkung der relativen Effektivität zu Ansteckung und Erkrankung vor.


Es ist somit völlig unverständlich, warum der Faktenbooster kein Wort über fehlende klinische Zulassungsstudien verliert.


Elementare Auslassung: Auf den Faktenbooster finden sich keine Hinweise oder Fakten zu möglichen Nebenwirkungen


Die ursprünglichen Covid Impfstoffe haben zu einer noch nie da gewesenen Flut an Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen in den amtlichen Arzneimitteldatenbanken geführt. Dies gilt auch anteilbereinigt je verabreichte Impfdosen. Darüber hinaus gibt es Versichertendaten z.B. der BKK oder der Techniker Krankenkasse, die hohe Zahlen an Erkrankungen aufgrund oder im zeitlichen Zusammenhang mit der Covid Impfung belegen.


Man hätte folglich erwarten können, dass auf einem Faktenbooster hierzu Daten oder zumindest Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung genannt werden. Dass dies mit keinem Wort erfolgt ist bzw. komplett fehlt ist aus Sicht der Aufklärung grob fehlerhaft.

Der Bürger muss eine Nutzen-Risiko-Abwägung für sich selbst machen können. Hierzu sind diese Daten unumgänglich.


Weitere Informationen zu gemeldeten Impf Nebenwirkungen finden sich z.B. in unseren Tt Artikeln:





Transparenztest Resümee


Der Faktenbooster fällt vor allem durch Weglassen elementarer Information auf. Es stimmen aber auch einige vorgetragene Fakten nicht oder geben nicht den Stand von Wissenschaft und Forschung wieder. So beruht der Hinweis, dass Masken das Ansteckungsrisiko auf bis zu 1% senken können, auf nicht genannter Quelle. Vermutlich handelt es sich hier um Laborversuche bzw. Modellierung solcher Daten, die wenig mit der Realität zu tun haben. Der Sachverständigenrat hatte deshalb im Evaluationsbericht hochwertige und aussagekräftige randomisierte Studien zur Beurteilung gefordert. Eine solche Studie ist die Danmask-19-Studie. Diese zeigt - wie viele andere Studien mit Kontrollgruppe - dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen mit oder ohne Maskentragen gibt.


Peinlich und zugleich irreführend ist auch die dargestellte Zahl, dass 97% der Ärzteschaft geimpft sind und folglich der Impfung vertrauen. Hier fehlt komplett die Information, dass seit dem 16. März 2022 die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe gilt. Sie gilt somit auch für alle Ärzte in Krankenhäusern, aber auch in niedergelassenen Praxen. Um weiter ihren Beruf ausüben zu dürfen, haben die Ärzte sich folglich impfen lassen müssen.


Noch ein verstecktes Highlight zum Abschluss zum Faktenbooster:

Sehen Sie genau hin.


Die beiden oo sind miteinander verknüpft und wirken wie das Unendlichkeitszeichen "oo".


Dieses könnte stehen für: Unendliche oo viele Booster.


Hoffen wir, dass dies nicht damit gemeint ist.


Unsere Tt Fragen:

  • Warum fehlt die elementare Information auf dem Faktenbooster, dass die neuen angepriesenen Impfstoffe für Omikron BA.1 angepasst sind und nicht für die nun mehr ausschließlich vorherrschenden BA4/5 Varianten?

  • Warum fehlt die elementare Information auf dem Faktenbooster, dass es für die angepassten BA.1 Impfstoffe keine Zulassungsstudien mit klinischen Daten zum Schutz für Ansteckung und Erkrankung gegeben hat (es wurden nur die Antikörper-Titer, keine klinischen Daten erhoben)?

  • Warum behauptet der Faktenbooster Fremdschutz, wenn das RKI dazu keine belastbaren Daten vorlegen kann?

 

Ohne Sie geht es nicht!


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Quellen:

  • https://www.zusammengegencorona.de/faktenbooster

  • https://www.ema.europa.eu/en/news/first-adapted-covid-19-booster-vaccines-recommended-approval-eu

  • EMA Produktinformation bisheriger Biontech Impfstoff

  • https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf

  • https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137055/Gruenes-Licht-fuer-bivalente-Vakzine-mit-BA-1-Komponente-von-Biontech-und-Moderna

  • https://www.zeit.de/gesundheit/2022-09/ema-erteilt-omikron-impfstoff-von-biontech-und-moderna-die-zulassung

  • https://twitter.com/transparenztest/status/1566140197535989762

 























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