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#RKIGate Folge 1: Wie sehr verändern Meldeverzüge den 7-Tage-Inzidenz-Wert?


Nach dem # DIVIGate nun auch das # RKIGate. Beide Problemfelder trendeten auf dem Social Media Kanal Twitter vor wenigen Tagen.


Ausgelöst wurde es ausgerechnet durch einen Beitrag des ZDF am 3. Juni im Morgenmagazin.


Das ein öffentlich rechtliches Medium dies aufgriff war überraschend. Schon die Beitragserläuterung lies aufhorchen:


"Unter Corona-Toten sind viele, die über 10 Wochen nach ihrer Erkrankung gestorben sind. Sollte man sie als Corona-Tote zählen? Experten sehen Fehler bei der statistischen Erfassung der Pandemie."


Was steckt dahinter? Das Forschungsinstitut IGES analysiert alle Daten des RKI. In der letzten Zeit nahm die Zahl der Fälle zu, bei der mehr als 10 Wochen zwischen Infektion und Tod zu verzeichnen war. Nach dem Leiter von IGES, Prof. Bertram Häussler, kann dies zu einem methodischen Artefakt führen:


"Falls Corona sich gegen Null bewegt von der Infektion her, werden wir, wenn wir das nicht ändern, immer mehr Todesfälle haben, die einfach nach einer Corona-Infektion verstorben sind, aber nicht wegen einer Corona-Infektion."


Das Problem war bekannt. Nur überraschte es doch, dass das bisher linientreue ZDF sich diesem Thema offensiv annahm. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hier um einen sporadischen Ausflug in den investigativen Bereich handelt, oder ob zukünftig mehr kritische Töne vom ZDF zu hören sein werden.


Auf jeden Fall berichtete das ZDF spät darüber, denn das Meldeproblem war schon lange bekannt. Spätestens seit Oktober 2020 stellt der Informatiker Hendrik Pötschke regelmäßig Aufsehen erregende Videos zu fehlerhafter Ermittlung der 7-Tage-Inzidenz auf Youtube ins Netz. Insgesamt hat er weit über 100 solcher oft halbstündlichen Videoexpertisen zu Meldezahlen und deren Verarbeitung produziert. Pötschke zeigt in diesen anschaulich, dass es erhebliche Meldeverzüge bei den RKI 7-Tages-Inzidenzen zu verzeichnen gab. Pötschke griff dabei auf die Originaldaten des RKI zurück, welche in schwer verständlichen excel Tabellen zur Verfügung gestellt werden. Als Informatiker war er in der Lage diese umfangreichen Datensätze hinsichtlich Auffälligkeiten eines Meldeverzuges systematisch zu analysieren.


Der Abstand zwischen gemeldeter Infektion und Eingang in die 7-Tages-Inzidenz liegt nach Pötschke in einigen Fällen teils Monate auseinander. So zeigte Pötschke, dass beispielsweise im 7-Tage-Inzidenzwert vom 15. April noch Erkrankungen aus März 2020! vereinzelt vorhanden waren. Außerdem kamen einige Fälle aus November und Dezember 2020 vor.


Pötschke berechnete deshalb aus den Fällen, deren Erkrankungsdatum auch wirklich in den letzten sieben Tagen liegt, die 7-Tages-Inzidenz für den 15. April und kommt damit auf eine Inzidenz von 120 statt 160. Das bedeutet nach Einschätzung von anderen Experten jedoch nicht, dass es immer zu einer Reduzierung der Inzidenz führen muss. Es könnte auch einmal anders herum sein.


Ein durchschnittlicher Meldeverzug von mindestens 10 Tagen scheint jedoch die Regel zu sein. In jedem Falle sind die Daten unsauber zu Inzidenzwerten verarbeitet worden.


Quelle: nordbayern.de Artikel "Meldeverzug" vom 23.4.21

Quelle: Hendrik Pötschke 7-Tage-Inzidenzwerte vom 15.4.21


Auffallenderweise wurde die intensive Aufklärungsarbeit und das umfangreiche Beweismaterial von Pötschke bzw. seine akribischen und möglicherweise bedeutsamen Analysen von keinem der großen Medien aufgegriffen.


Das Nachrichtenportal nordbayern.de nahm sich des Themas am 23.4.21 an und legte Pötschkes Analysen dem Wirtschaftsgeographen Thomas Wieland von der Uni Karlsruhe vor:


Wielands Bewertung: Im Grundsatz hat Pötschke damit recht, dass es immer wieder dazu kommt, dass sehr alte Erkrankungsfälle vor ein paar Monaten in der aktuellen 7-Tages-Inzidenz auftauchen. Der Gesamtanteil solcher extremen Meldeverzüge sei jedoch gering. Der durchschnittliche Meldeverzug über die vergangenen Monate liegt nach Wieland zwischen 10-12 Tagen.


Aber auch ein Meldeverzug von "nur 10 Tagen" kann Auswirkungen auf Grundrecht entziehende Maßnahmen haben.


Darüberhinaus kam es offensichtlich zu weiteren Erfassungsfehlern.


Folgendes Beispiel zeigt, dass für die Stadt Nürnberg seit Oktober keine Erkrankungen mehr gemeldet wurden. Im RKI Dashboard werden die positiv getesteten Fälle (Inzidenz) gelb gefärbt, die Erkrankungen blau. Es ist äußert unwahrscheinlich, dass es in Nürnberg seit Oktober 2020 keine Erkrankungen mehr gegeben hat. Und das obwohl die positiv Testungen bzw. gemeldeten Infektionen in die Höhe geschossen sind. Wie kann das erklärt werden?


Nach Pötschke ist dies nur eines von unzähligen Beispielen, die Auffälligkeiten und Widersprüche in der RKI Datenerfassung aufzeigen.

Quelle RKI Dashbord veröffentlicht auf nordbayern.de

Quelle nordbayern.de Artikel "Meldeverzug" vom 23.4.21


Den gesamten Artikel von nordbayern.de finden Sie hier


Die Meldeverzüge für die Ermittlung der 7-Tages-Inzidenzen sind allerdings nicht das einzige Problem, welches im ZDF Beitrag angesprochen wird. Nach Darstellung des ZDF sei auch die Art der Datenerhebung der Neuinfektionen ungenau in der Aussagekraft. Experten hätten sogenannte Monitoring Panels gefordert, die mittels repräsentativer Datenerhebung wesentlich genauer über Entwicklung der Neuerkrankungen und der Verbreitungsmuster hätten Auskunft geben.


Transparenztest Resumée

  • Es liegen offensichtlich hinsichtlich der 7-Tage-Inzidenz-Wert Ermittlung grundlegende Versäumnisse für eine wissenschaftlich methodisch saubere Datenerhebung vor.

  • Mit Meldeverzügen von 10 Tagen und mehr muss offensichtlich gerechnet werden.

  • Schon aufgrund der erheblichen Meldeverzüge muss hinterfragt werden, inwieweit der 7-Tage-Inzidenzwert für das Pandemie Monitoring ein geeigneter Wert ist.

  • Die Meldeverzüge mögen technischer, organisatorischer oder sonstiger Art sein, in jedem Fall ist es fragwürdig aufgrund dieser Datenlage Grundrecht einschneidende Maßnahmen zu steuern.

  • Bei derart umfangreichen Nachweisen, unabhängig wer diese präsentiert, sollten Medien und Politik solchen Hinweisen nachzugehen. Ein gewissenhaftes Nachverfolgen und Prüfen von Hinweisen wäre oberste Pflicht im Sinne aller Bürger.

 

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Quellen

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